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Willkommen

Willkommen bei FK Metall & Technik GmbH & Co. KG, dem Innovator in Sachen Veranstaltungstechnik direkt aus der malerischen Umgebung von Bamberg, mit unserem Hauptquartier in Mühlendorf. Wir sind Ihre Partner für professionelle Veranstaltungsgestaltung, unterstützt von jahrelanger Expertise in diesem Bereich.

Ihr Event ist unsere Leidenschaft, und wir setzen alles daran, es zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Mit topmoderner Technologie und einem Auge für detailreiches Licht- und Sound-Design, verwandeln wir Ihre Visionen in eine erstklassige Realität.

Unsere Mission ist es, Ihnen nicht nur hochwertige Technik, sondern auch einen reibungslosen Transport und eine zuverlässige Logistik anzubieten. So können Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Veranstaltung.

Lassen Sie uns gemeinsam die Bühne für Ihr nächstes Event bereiten und jedem Moment einen Hauch von Magie verleihen. Kontaktieren Sie uns noch heute, und lassen Sie uns Ihre Träume wahr werden lassen.

Services

Hier finden sie alle Dienstleistungen die wir ihnen anbieten können.

Verleih

Tauchen Sie ein in unser breites Angebot an Veranstaltungstechnik-Verleih, das alles umfasst, was Sie für die perfekte Umsetzung Ihrer Veranstaltung benötigen. Von hochmodernen Licht- und Tonanlagen bis hin zu praktischen Transportgeräten und unterstützenden Arbeitshilfen wie Hubarbeitsbühnen - wir stellen sicher, dass Ihnen nichts fehlt, um Ihre Veranstaltung zu einem Erfolg zu machen.

Unsere umfassende Auswahl an Technik ermöglicht es Ihnen, jedes Detail Ihrer Veranstaltung zu gestalten und zu kontrollieren. Egal, ob Sie eine intime Feier oder ein großes Event planen - wir haben die richtige Ausrüstung, um Ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen.

Verlassen Sie sich auf unsere hochwertige Technik und unseren erstklassigen Service, um Ihre Veranstaltung zum Strahlen zu bringen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unser Angebot zu erfahren und Ihre Veranstaltung auf das nächste Level zu heben.


Dienstleistungen

Neben unserem umfassenden Verleih von Technik bieten wir auch erstklassige Dienstleistungen durch erfahrene Ton- und Lichttechniker an, um Ihnen eine professionelle Umsetzung Ihrer Veranstaltung zu garantieren.

Unser Team erfahrener Techniker verfügt über das notwendige Know-how und die Erfahrung, um Ihre Veranstaltung zu einem Erfolg zu machen. Von der Planung bis zur Durchführung stehen sie Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Event reibungslos abläuft und jedem Gast ein unvergessliches Erlebnis bietet.

Verlassen Sie sich auf unser Team, um Ihre Anforderungen zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die perfekt zu Ihrer Veranstaltung passen. Wir setzen auf Professionalität und Perfektion, um sicherzustellen, dass Ihre Veranstaltung genau Ihren Vorstellungen entspricht.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihre Veranstaltung in die Hände von Experten zu legen.


Beratung

Gerne bieten wir Ihnen auch individuelle Beratungsgespräche an, um Ihnen bei der Planung Ihrer Veranstaltung und der Auswahl der passenden Technik zu helfen.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Ob Sie Fragen zur technischen Ausstattung haben, Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ideen benötigen oder einfach nur professionelle Ratschläge wünschen - wir sind für Sie da.

Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Vision zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden, damit Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre Veranstaltung auf die nächste Stufe zu heben.


Impressum

  • FK Metall u.Technik Gmbh & co KG
    Felsenstr.14
    96135 Mühlendorf
    Tel. 0160-90741676 oder 0951-29343
    e-mail: info@fktechnik.de

    Geschäftsführer: Adam Kniele
    Ansprechpartner im Fachbereich Veranstaltungstechnik: Markus Kniele

  • 1. Geltungsbereich

    1.1. Unsere Angebote, Anpassungen, Verträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund dieser AGBs. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Vereinbarungen zur Ausführung des Vertrages gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

    1.2. Mit der Bestellung, der Unterzeichnung des Lieferscheins oder spätestens der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

    1.3. Der Bezugnahme oder Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

    2. Angebote und Vertragsabschluss

    2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteilige Erklärung enthalten. Auf Anfrage speziell ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage Gültigkeit.

    2.2. Annahmeerklärungen, Bestellungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen.

    2.3. Die in Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Daten sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

    3. Preise, Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen

    3.1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

    3.2. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

    3.3. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Nachnahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

    3.4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.

    3.5. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns die objektiv fehlende Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bekannt wird, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen haben, oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

    3.6. Alle Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen. Vertreter sind ohne unsere schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt.

    4. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder in Höhe der uns berechneten Bankzinsen zu zahlen vorbehaltlich des Nachweises geringerer Belastungen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Mit dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs werden sämtliche weiteren Rechnungen fällig und wir sind berechtigt, von weiteren Aufträgen zurückzutreten, sofern nicht eine unverzügliche Rechnungsbegleichung erfolgt. Schecks und Ãœberweisungen haben erst an dem Tag schuldnerbefreiende Wirkung, an dem die Gutschriftanzeige eingeht.

    5. Vermietung 5.1. Leistungen des Mieters

    5.1.1. Der Veranstaltungsort wird unseren Technikern vertragsgemäß zum Auf- und Abbau zur Verfügung gestellt. Zur Vertragserfüllung notwendige Terminänderungen seitens des Vermieters können kurzfristig telefonisch vereinbart werden.

    5.1.2. Der Veranstalter hat vor der Ankunft der Techniker für Aufbaulicht, freien Zugang und eine LKW-Zufahrt zur Bühnenrampe bzw. zum Entladeplatz des Veranstaltungsortes zu sorgen.

    5.1.3. Eventuell anfallende Gema-Gebühren zahlt der Veranstalter. Die Verpflegung unseres Personals übernimmt der Veranstalter oder es wird der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Spesensatz in Rechnung gestellt.

    5.1.4. Der Mieter tritt alle aus einem Schadensereignis entstehenden Forderungen bis zur Höhe des Verkehrswertes der gemieteten Geräte gegenüber Dritten an uns ab. 5.2. Lieferbedingungen und Unmöglichkeit

    5.2.1. Falls der Mieter (ich gehe davon aus, dass der Veranstalter der Mieter ist) den Transport technischer Geräte zum Veranstaltungsort wünscht und dabei die Geräte durch einen Unfall beschädigt werden oder höhere Gewalt den Transport verzögert bzw. verhindert, so ist der Vermieter von seiner Vertragspflicht entbunden, soweit den Technikern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    5.2.2. Der Vermieter behält den Anspruch auf die Gegenleistung, wenn die Veranstaltung infolge technischer Mängel, insb. mangelhafter Stromzufuhr, nicht vertragsgemäß ausgeführt werden kann. Ebenso behält der Vermieter den Anspruch auf die Gegenleistung, wenn die technischen Geräte beschädigt werden, soweit die Techniker kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Vermieter ist in diesem Fall von seiner Vertragspflicht entbunden.

    5.3. Haftung des Mieters

    5.3.1. Der Mieter haftet während der Mietzeit für Diebstahl, Transportschäden, mutwillige Beschädigung und Nutzungsschäden, auch durch Dritte, bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Eventuell aufgetretene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

    5 .3.2. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen ist der Mieter verpflichtet, die Vorgaben der BAPT einzuhalten. Bei Nichteinhalten haftet der Mieter für alle entstehenden Schäden.

    5.3.3. Bei Ãœberschreitung der vereinbarten Mietzeit ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter zahlt für jeden begonnenen Tag der Mietüberschreitung 120% des vereinbarten Tagesmietpreises ebenso wie die dem Vermieter durch die Ãœberschreitung entstehenden Kosten.

    5.4. Kündigung Eine Kündigung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Je nach Zeitraum der Kündigung zwischen Auftragserteilung und Bereitstellung von Material, Personal und Transport ist vom Auftraggeber eine Mietausfallgebühr zu zahlen: 4 Wochen vor Auftragsbeginn: 30% des Gesamtmietpreises 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 50% des Gesamtmietpreises 1 Woche vor Auftragsbeginn: 80% des Gesamtmietpreises 3 Tage vor Auftragsbeginn: 100% des Gesamtmietpreises

    5.5. Rücknahme des Mietmaterials Der Vermieter bestätigt nicht sofort, dass das Mietmaterial ohne Mängel zurückgenommen wurde, er behält sich vor, das Material dahingehend zu überprüfen.

    5.6. Zahlungsweise Mietmaterial bis zu Euro 150,- ist vom Mieter bei der Abholung bzw. Anlieferung in bar zu bezahlen. Höhere Beträge sind 10 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge zu begleichen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

    6. Verkauf 6.1. Preise und Zahlungsbedingungen

    6.1.1. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Bonn. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines Verpackungsaufschlages.

    6.1.2. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

    6.1.3. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer oder des Rücktritts vom Vertrag seitens des Verkäufers gemäß § 455 BGB ist der Verkäufer berechtigt, 20% des Kaufpreises zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht sowie Rückfrachtkosten zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen.

    6.2. Art der Lieferung, Gefahrübergang, Haftung, Transportversicherung

    6.2.1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluß keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach billigem Ermessen des Verkäufers.

    6.2.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

    6.2.3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferten Ware ernsthaft verweigert hat.

    6.2.4. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

    6.3. Liefer- und Leistungszeit

    6.3.1. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

    6.3.2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

    6.3.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

    6.4. Gewährleistung und Haftung

    6.4.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

    6.4.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

    6.4.3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und den Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, unterrichten. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedweden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer aus.

    6.4.4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder wird bei Nebelmaschinen nicht das Originalfluid verwendet, entfällt jede Gewährleistung.

    6.4.5. Für den Fall, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen und dies rechtzeitig mitgeteilt wurde, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass das schadhafte Teil, bzw. Gerät, zur Reparatur an den Verkäufer geschickt wird oder der Käufer das schadhafte Teil, bzw. Gerät, bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers beim Käufer die Reparatur vornimmt.

    6.4.6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

    6.4.7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

    6.4.8. Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgeld vereinbart wurde.

    6.4.9. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

    6.4.10. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet

    6.5. Eigentumsvorbehalt

    6.5.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

    6.5.2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Vorsorglich werden die dem Käufer vom Verkäufer gelieferten Waren auch sicherungsübereignet, die Ãœbergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer diese Gegenstände unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. 

    6.5.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind in keinem Falle zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    6.5.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

    6.5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Käufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

    7. Gerichtsstand und Wirksamkeit Der Gerichtstand ist Bamberg. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • Mietbedingungen:

    Mietbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung – der Firma FK Metall u. Technik Gmbh & co KG.

    1.) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Ton- und Lichtanlagen, mobiler Bühnen, sowie Partyzelten, Zubehör, insbesondere von Geräten zur Musikwiedergabe des Vermieters und sind Bestandteil aller Mietverträge.

    2.) Nicht berührt vor dem zu Grunde liegenden Mietvertrag sind der etwaige Transport und Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- und abbaut handelt es sich um Kulanzleistung, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.

    3.) Vermietung und Lieferung erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

    4.) Entgegenstehenden Mietbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

    5.) Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

    6.) Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes. Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

    7.) Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

    8.) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie deren kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Veranstalter/Mieter zu tragen. Gleiches gilt für Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen.

    9.) Der Vermieter erfüllt den Mitvertrag durch Bereitstellung des Mietgegenstandes in seinem Geschäftslokal, auch wenn der Gegenstand an einem anderen Ort verbracht wird. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Aussonderung des Gegenstandes durch den Vermieter statt.

    10.) Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, so kann er dieses Gerät durch ein funktionsgleiches anderes Gerät ersetzen.

    11.) Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung vorgenommen. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder die Hinterlegung einer Sicherheit nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Der Mieter kann gegen die Forderung des Vermieters nur aufrechnen oder ein Rückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    12.) Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintrittes der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.

    13.) Der Vermieter ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn es handelt sich bei dem Mieter um einen Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei diesem kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.

    14.) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel der Mietgeräte sowie das Auftreten von Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Der Mieter haftet dem Vermieter ferner für Schäden, die darauf zuzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, etwaige Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen.

    15.) Eine Untervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.

    16.) Wird zwischen den Parteien für ein Open Air Konzert vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsachen überwacht, hat der Vermieter folgende Rechte:

    - Er kann die Anlage abschalten und gegebenenfalls abbauen, wenn in folge von Witterungseinflüssen eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht.

    17.) Der Vermieter kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.

    18.) Die Mietsache ist nicht versichert. Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietgegenstände zu seinen Lasten abzuschließen, wobei die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert abzudecken hat.

    19.) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während de Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entsteht. Auch die Gefahr der zufälligen Beschädigungen, sowie von Schäden auf Grund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

    20.) Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerlich Eigentum des Vermieters.

    21.) Der Veranstalter/Mieter hat die aufgeführten Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor der Übernahmevorhanden gewesen, werden nicht anerkannt. 22.) Werden die gemieteten Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, hat der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung die Mietsache eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Mietentgeldes zu zahlen.

    23.) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung des Vermieters, kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Stornierungskosten fordern. Diese belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigen sich wie folgt:

    - bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtpreises
    - bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % des Gesamtpreises
    - bis 7 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
    - bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises

    Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.
    24.) Für die Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch den Mietgebrauch entstehen können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an einer Veranstaltung entstehen.

    25.) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Mieten von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen entstehen. Bei Auswahl des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

    26.) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das für den Sitz der Firma M.A. Systems GmbH zuständige Amtsgericht/Landgericht.


    Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bamberg.

    Stand: 08/2022


  • Allgemeine Hinweise
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    FK Technik Gmbh & co KG

    Felsenstr.14
    96135 Mühlendorf
    Markus Kniele

    Email: info@fktechnik.com

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